Organisatorisches
Termine der Weiterbildung FT 2023-2
Veranstaltungsort
Die Weiterbildung findet im Münchner Institut für Systemische Weiterbildung (misw) in 81379 München, Kistlerhofstr. 70 / 81547 München, Reichenhallerstr. 29 statt.
Eine Änderung des Veranstaltungsortes obliegt dem misw, sollte dies notwendig sein.
Arbeitszeiten
Tag 1 13:00 – 19:00 Uhr
Tag 2 09:00 – 17:30 Uhr
Tag 3 09:00 – 16:45 Uhr
Supervisionstermine
Die Supervisionstermine werden zum Beginn der Weiterbildung bekanntgegeben. Sie finden sowohl werktags als auch am Wochenende statt.
Anmeldung
Für Ihre verbindliche Anmeldung melden Sie sich bitte online über unsere Homepage www.misw.eu an und schicken uns Ihren Lebenslauf per Mail zu. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Bitte beachten Sie unsere AGB. Vor Kursbeginn erhalten Sie eine Einladung mit weiteren Informationen zum Ablauf. Ein Anspruch auf die Durchführung entsteht durch Ihre Anmeldung nicht.
Kosten
Die Weiterbildungskosten incl. Supervisionstage beträgt 3500,00 Euro inkl. der Seminarunterlagen im pdf-Format. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung werden 500,00 Euro Anzahlung fällig. Die restlichen Kosten von 3000,00 Euro werden in 12 Monatsraten zu je 250,00 Euro fällig. Die Kursgebühren enthalten nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung am Tagungsort und relevante Literatur.
Die Kosten sind zu entrichten an das
Münchner Institut für Systemische Weiterbildung (misw)
HypoVereinsbank
IBAN DE20 7002 0270 0038 2061 41
Swift HYVEDEMMXXX
Für das abschließende Zertifikat beträgt die Bearbeitungsgebühr zur Prüfung aller Voraussetzungen (Dokumentationsstunden und Berichte) 110 Euro und ist direkt an das misw zu entrichten.
Wird ein DGSF Zertifikat angestrebt, so beträgt die Bearbeitungsgebühr nochmals 100 Euro für DGSF-Mitglieder und 200 Euro für Nichtmitglieder und ist an die DGSF zu entrichten.
Abschluss der Weiterbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung wird das Zertifikat "Systemische/r Therapeut*in / Familientherapeut*in (misw)" vergeben. Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt sein: Teilnahme an allen Blöcken, Supervisions- und Intervisionseinheiten und Abschluss mit einem erfolgreichen Kolloquium.
DGSF-Zertifizierung
Die Weiterbildung ist bei der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) anerkannt. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung ist die Zertifizierung bei der DGSF in Aussicht gestellt. Die DGSF vergibt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auf Antrag das Zertifikat "Systemische/r Therapeut*In / Familientherapeut*in (DGSF)"
Für dieses Zertifikat sind die folgenden Leistungen Voraussetzung
- Teilnahme an allen Blöcken, Supervisions- und Intervisionseinheiten
- Erfolgreiches Kolloquium und/oder Abschlussarbeit
- Der/die Weiterbildungsteilnehmer*in führt bis spätestens zwei Jahre nach Weiterbildungsende mindestens 200 UE Beratung bzw. Therapie unter begleitender Supervision durch. Durchgeführte und dokumentierte Beratungsstunden, welche im Rahmen einer früheren Berater*innenweiterbildung erbracht wurden, werden nach Einreichung der Stundendokumentationen geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen anerkannt.
- Während der Weiterbildung sind zwei Arbeitssitzungen (Live, per Video oder Audio) in der Weiterbildung oder in der Supervision vorzustellen. Hat ein/e Teilnehmer*in bereits das Zertifikat "Systemische Beratung (DGSF)" vor Beginn der Weiterbildung erlangt, so ist davon auszugehen, dass mindestens 1 Sitzung in der vorigen Weiterbildung vorgestellt wurde, diese wird anerkannt. Eine weitere Sitzung ist auf jeden Fall noch während der Weiterbildung zu erbringen.
- Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien und Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).
- Der / die Teilnehmer*in weist vier ausführlich dokumentierte abgeschlossene therapeutische/ beraterische Prozesse nach, von denen einer mindestens 10 Sitzungen umfasst. Etwaige erbrachte Berichte im Rahmen einer vorherigen Beraterweiterbildung werden bei Vorliegen der Voraussetzungen anerkannt.
- Die Erfüllung aller Voraussetzungen wird von den Instituten geprüft und in einer Bescheinigung bestätigt, welche der/ die Antragsteller*in dem DGSF-Zertifikatsantrag beifügt.