Organisatorisches
Eingangsvoraussetzungen
1.
A) Hochschulabschluss* mit sozial-/humanwissenschaftlicher Ausrichtung und psychosoziale Praxiserfahrungen
oder
B) ein qualifizierter Berufsabschluss im psychosozialen Bereich (mind. 3-jährige Berufsausbil-dung) und Berufstätigkeit im pädagogischen, medizinischen oder psychosozialen Bereich.
2. Möglichkeit zur Umsetzung Systemischer Therapie/Familientherapie und/oder Systemischer Bera-tung während der Weiterbildung.
* Hochschulabschlüsse sind Bachelor-, Master- und Staatsexamensabschlüsse aller Universitäten, Fachhochschulen und dualen Hochschulen.
Termine für die Weiterbildung 27-SFT, Kursleitung: Benaja van der Ploeg und Tatjana Rosenberg
Veranstaltungsort
Die Weiterbildung findet im Münchner Institut für Systemische Weiterbildung (misw) in 81547 München, Reichenhallerstr. 29 statt.
Eine Änderung des Veranstaltungsortes obliegt dem misw, sollte dies auf Grund des Infektionsschutzgesetzes notwendig sein.
Arbeitszeiten
Tag 1 12.30 – 18.15 Uhr
Tag 2 09.00 – 17.45 Uhr
Tag 3 09.00 – 17.45 Uhr
Familienrekonstruktion
Die Familienrekonstruktion ist ein fester Bestandteil der Weiterbildung, der Termin für die Teilnahme kann innerhalb der 2-jährigen Weiterbildung frei gewählt werden (Familienrekonstruktion).
Supervisionstermine
Die Supervisionstermine werden zum Beginn der Weiterbildung bekanntgegeben. Sie finden sowohl werktags als auch am Wochenende statt.
Gruppengröße
maximal 20 Personen
Anmeldung
Für Ihre verbindliche Anmeldung melden Sie sich bitte online über unsere Homepage www.misw.eu an und schicken uns Ihren Lebenslauf per Mail zu.
Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Bitte beachten Sie unsere AGB. Vor Kursbeginn erhalten Sie eine Einladung mit weiteren Informationen zum Ablauf. Ein Anspruch auf die Durchführung entsteht durch Ihre Anmeldung nicht.
Teilnahmegebühren
Die Weiterbildungsgebühr inkl. Supervisionstage und Familienrekonstruktion beträgt 9500,00 Euro inkl. der Seminarunterlagen im pdf-Format . Die Kursgebühren enthalten nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung am Tagungsort und relevante Literatur. Die Kosten für Unterkunft und Vollpension während der Familienrekonstruktion sind nicht in den Gebühren inbegriffen und zusätzlich zu bezahlen.
Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung werden 500,00 Euro Anzahlung fällig. Die restlichen Gebühren werden in 36 monatlichen Raten als Dauerauftrag zu je 250,00 Euro mit Beginn der Weiterbildung fällig.
Die Gebühren sind zu entrichten an:
Margo Eisner
HypoVereinsbank
IBAN DE20 7002 0270 0038 2061 41
Swift HYVEDEMMXXX
Für das abschließende Zertifikat beträgt die Bearbeitungsgebühr zur Prüfung aller Voraussetzungen (Dokumentationsstunden und Berichte) 110,00 Euro und ist direkt an das misw zu entrichten.
Wird ein DGSF Zertifikat angestrebt, so beträgt die Bearbeitungsgebühr nochmals 100,00 Euro für DGSF-Mitglieder und 200,00 Euro für Nichtmitglieder und ist an die DGSF zu entrichten.
DGSF-Zertifizierung ( Für diese WB befinden wir uns im Akkreditierrungsverfahren)
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung kann beim Dachverband Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Zertifikat "Systemische/r Familientherapeut/in (DGSF)" beantragt werden. Für dieses Zertifikat sind die folgenden Leistungen Voraussetzung:
- Teilnahme an allen Blöcken, Supervisions- und Intervisionseinheiten
- Während der Weiterbildung ist mindestens 2 Arbeitssitzung (Live oder per Video) in der Supervision vorzustellen.
- Erfolgreiches Abschlusskolloquium
- Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in führt bis spätestens zwei Jahre nach Weiterbildungsende mindestens 200 UE Beratungspraxis durch, welche unter begleitender systemischer (Gruppen- oder Einzel-) Supervision erfolgt. (schriftliche Bestätigung). Der/die systemische SupervisorIn kann nach Abschluss frei gewählt werden.
- Die durchgeführten Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutz-bestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).
- Der/die TeilnehmerIn weist bis spätestens zwei Jahre nach Weiterbildungsende vier ausführlich dokumentierte abgeschlossene Beratungsprozesse (Fallberichte) nach, von denen ein Prozess mind. 10 Sitzungen umfasst. nach.
Die Erfüllung aller Voraussetzungen wird von den Instituten geprüft und in einer Bescheinigung, welche der Antragsteller dem DGSF-Zertifikatsantrag beifügt, bestätigt.